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   OLG Hamm, 24.02.2006 - 11 UF 134/05   

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https://dejure.org/2006,9043
OLG Hamm, 24.02.2006 - 11 UF 134/05 (https://dejure.org/2006,9043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2006 - 11 UF 134/05 (https://dejure.org/2006,9043)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 11 UF 134/05 (https://dejure.org/2006,9043)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechenbares Verschulden eines Rechtsanwalts bei der Versäumung einer Frist für einen Wiedereinsetzungsantrag; Folgen der Beauftragung eines Mitarbeiters der Kanzlei mit der Notierung der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrags; Zurechenbarkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 233

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Verschulden des sachbearbeitenden Anwalts trotz Versäumnis der Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags durch einen mit juristischer Hilfsarbeit beauftragten Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1686
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 11 UF 134/05
    Die Beklagte stellt zur Überprüfung, ob nicht ihr mit "bedingte Berufung" überschriebener und innerhalb der Berufungsfrist eingegangener Schriftsatz vom 31.05.2005 als allen Vorschriften genügende Berufungseinlegung und -begründung anzusehen sei, weil nach dem Beschluss des BGH vom 21.12.2005 (Az. XII ZB 33/05) die Verbindung eines Rechtmittels mit einem Prozesskostenhilfeantrag im Zweifel nicht als Bedingung für die Einlegung zu verstehen sei.
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 11 UF 134/05
    Zwar ist nicht grundsätzlich sorgfaltswidrig, die Anweisung zur Notierung einer Frist nur mündlich zu geben, dann müssen aber ausreichende organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, dass die Anweisung in Vergessenheit gerät und die konkrete Fristeintragung unterbleibt (BGH NJW 2003, S. 435, 436).
  • BGH, 02.06.1999 - XII ZB 63/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 11 UF 134/05
    Bevor die Notierung sichergestellt ist, darf er das Empfangsbekenntnis nicht unterschreiben (BGH FamRZ 1999, S. 1498, 1499).
  • OLG Hamburg, 06.10.1975 - 8 W 172/75
    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 11 UF 134/05
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamburg (MDR 1976, S. 230) enthält keine Gesichtspunkte, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden.
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